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Ausfuhr - Einfuhr    Schweiz - Deutschland

   Bestimmungen für maximal 5 - Tiere bei einem Fahrtweg unter 800 km

        Protokoll eines vorgängig recherchierten und nachfolgend durchgeführten

                  Zwergziegentransportes aus der Schweiz nach Deutschland

 

 

1. 

Der Käufer benötigt eine Tierhalteregistrierungsnummer (Deutschland), diese ist zu beziehen beim örtlichen Veterinäramt, untergeordnet dem Landesamt.

Diese Nr. sollte er 4 Wochen vor dem Transporttermin beantragen, damit sie rechtzeitig vorhanden ist.

 

2

 

Der Käufer sollte sich erkundigen, welchen Zoll er passieren muss - nicht jeder Grenzübergang ist auf Tiertransporte eingerichtet.

 

3

 

Mindestens 2 Wochen vor dem Transporttermin muss der Verkäufer dem Amttierarzt (zuständig für das Gebiert), den Ausfuhrwunsch mitteilen.

Für den Amtstierarztbesuch, welcher das Gesundheitszeugnis ausstellt, muss er folgende Angaben zur Hand haben:

- die genaue Adresse des Verkäufers

- die TVD Nr. vom Betrieb des Verkäufers,

- die Genaue Adresse des Käufers

- die Tierhalter Registrierungsnummer des Käufers

- das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs oder Anhänger in welchem die Tiere transportiert werden

- die ungefähre Anzahl Kilometer, welche das Kraftfahrzeug mit den Tieren zurücklegt.

- die Mikrochip Nr. oder die TVD Ohrmarken Nr.  (der Mikrochip ist als alleinige Markierungsart

  gesetzlich zulässig), der Besitzer sollte jedoch den Amtstierarzt mitteilen, wenn die Tiere mit einem

  Mikrochip versehen sind, damit dieser sein Lesegerät mitnehmen kann.

 

Der Amtstierarzt untersucht die Tiere und überprüft die ID – Nr. und nimmt sämtliche Angaben auf, stellt dann das Gesundheits- Zeugnis aus und muss dies vom Bundesamt beglaubigen lassen.

Die Papiere können dann am Tag des Transportes beim Amtstierarzt abgeholt werden.

Kostenpunkt ca. 160.- SFr. pro weiteres Tier 3.- SFr (Stand 2006)

 

4

 

Der Käufer muss zwei Tage vor dem Transport dem Zoll-Amtstierarzt telefonisch mitteilen, an welchem Tag und zu welcher Zeit er bei ihm für die Ausfuhr vorspricht (der deutsche Amttierarzt, welcher die Ausfuhr kontrolliert ist nicht immer direkt am Zoll, deshalb sollte man sich zuvor erkundigen, wo der Amtstierarzt seinen Sitz hat).

 

5.

 

Vorbereitungen für den Transport von Zwergziegen (Ziegen benötigen einen Anhänger):

- Geeignet ist ein Kombi (je nach Tiermenge) oder ein Auto, bei welchem die Rücksitze heruntergelassen

  werden können um eine Ladefläche zu bieten.

- Mit einer Plane kleidet man die Ladefläche aus.

- Nun kann man eine grosse, den Tieren angepasste Kartonschachtel  oder Holzkiste auf die Ladefläche

  stellen. Diese legt man mit Stroh aus - auf einer Seite sollte Heu zum fressen bereit stehen. Als Deckel

  kann ein Hühner- oder anderes Gitter verwendet werden, die Tiere sollte aber auf jeden Fall sehen

  können was abläuft, damit sie nicht in Panik geraten. Es eignet sich natürlich auch eine grosse

  Hundebox.

  Im hinteren Bereich soll ein Fenster einen Spalt geöffnet werden, damit frische Luft in das Auto dringen

  kann, keinesfalls sollten mehrer Fenster oder Eines, wegen des Durchzuges, zuviel geöffnet werden, 

  Zugluft vertragen Zwergziegen nicht.

- Falls der Transport länger als 3 Stunden dauert nimmt man vorzugsweisse Wasser mit, welches

  während einem Halt angeboten werden kann. (Am Zoll sollte man mit mindestens 1 ½ Stunden rechnen).

 

Der Verkäufer stellt ein Begleitdokument aus, welches in der Schweiz für Klauentiertransporte obligatorisch ist, obwohl für die Einfuhr nicht relevant, es trotzdem ein Vorteil ist ein CAE –Ausweis des Herkunftsbetriebes mitzugeben.

 

Der Käufer benötigt eine Quittung und das Gewichts der gekauften Tiere, denn danach wird die Zollgebühr erhoben. (*Tiere welche ein Abstammungsnachweiss bis zu den Groseltern vorweisen können laufen unter einem günstigeren Zolltarif als Tiere ohne Abstammung*). Über diesen Tarif kann man sich zuvor beim Zoll erkundigen.

 

6

 

Besuch beim Zoll-Amtstierarzt:

Der Amtstierarzt händigt einem das Dokument GVDE Tiere aus (Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr) dieses muss man ausfüllen und das Gesundheitszeugnis im Doppel vorlegen.

Der Amtstierarzt sieht sich die Tiere an und zum Schluss erhält man die beglaubigten Papiere. Kostenpunkt bei 5 Tieren ca. € 18.-

 

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In einer Spedition am Zoll muss man die Ein- Ausfuhrpapiere ausfüllen lassen und man erhält die Zollbescheinigung.

Kostenpunkt  ca. € 80.-

 

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Mit den Papieren geht man zum Zoll um die Zollgebühr zu verrichten, 5 Tiere mit Abstammungspapieren à 10 Kg. Kgw kosten ca. € 40.-

 

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Es lohnt sich den korrekten Weg einzuschlagen, auch wenn der Amtsweg Zeitaufwendig ist.

 

Das Ganze hat seinen Sinn, denn es geht darum gesunde Tiere in ein anderes Land zu exportieren, so wie wir auch gerne gesunde Tiere aus einem andern Land erhalten.

 

Ein Verkäufer kann immer behaupten, seine Tiere wären gesund und irgendwann bricht bei Käufer eine Seuche/Krankheit aus - möglicherweise wurden bereits mehrere einheimische Tiere angesteckt.

 

Wenn aber die Tiere, erstens untersucht wurden und zweitens vom Bundesamt – welches über etwaige Seuchen in einem Betrieb informiert ist – die Gesundheitsbescheinigung beglaubigt wird, hat man die Gewähr gesunde Tiere nach Hause zu bringen.

 

Tierschmuggel wird mit empfindlich hohen Strafen,ja gar mit Gefängnis, belegt

 

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